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Nach einem Verkehrsunfall kommen schnell Fragen zur Höhe des wirtschaftlichen Schadens und der Regulierung auf. Wer übernimmt die Kosten und welche Ansprüche können überhaupt geltend gemacht werden? Ihre ersten Fragen zum Thema Unfallgutachten beantworten wir an dieser Stelle.
Es kann jederzeit passieren, dass Sie in einen Unfall geraten. Dabei kann es sich um einen kleinen Parkrempler oder einen größeren Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug handeln. In diesem Fall ist es meistens sinnvoll, sich ein Unfallgutachten einzuholen. Dieses Gutachten dokumentiert, wie hoch der Schaden tatsächlich ist und welche Kosten für eine fachgerechte Reparatur anfallen. Es dient Ihnen als wichtiger Beweis für die gegnerische Versicherung, welchen finanziellen Ausgleich Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug erhalten müssen.
Insbesondere dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie immer ein Gutachten erstellen lassen. Nur so können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner voll absichern. Selbst bei vermeintlich kleineren Schäden kann es ohne ein solches Unfallgutachten passieren, dass Sie auf den Reparaturkosten oder einer unentdeckten Wertminderung sitzen bleiben. Sie als Geschädigter haben ein Recht dazu, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Bei verschuldeten Unfällen macht ein Unfallgutachten dann Sinn, wenn Sie den Schaden gegenüber Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung geltend zu machen.
Nehmen Sie am besten unmittelbar nach dem Unfall Kontakt zu uns auf. Wir kommen innerhalb Berlins innerhalb von etwa 60 Minuten direkt zu Ihnen. Vor Ort erfasst unser Sachverständiger alle Schäden und erstellt Ihnen innerhalb von 48 Stunden das Gutachten. Gerne kümmern wir uns auf Wunsch auch um die gesamte Abwicklung mit der Versicherung.
Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf alle sichtbaren und vor allem auch die verdeckten Schäden, die direkt durch den Unfall entstanden sind. Wir dokumentieren den kompletten Instandsetzungsbedarf mit Fotos und stellen fest, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs vorliegt. Das Unfallgutachten ist dann abgeschlossen, wenn der gesamte Schaden so detailliert belegt ist, dass die Versicherung alle notwendigen Reparaturkosten übernehmen muss.
Wir ermitteln nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern kalkulieren auch die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs durch den Unfall ein. Zusätzlich prüfen wir Ihren Anspruch auf Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur oder einen Mietwagen, damit Sie finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert.
Wir sind nach der Beauftragung Ihres Unfallgutachtens schnell vor Ort, fertigen Bilder an und dokumentieren die entstandenen Schäden. Das Gutachten erstellen wir dann schnellstmöglich innerhalb weniger Tage, sodass Sie in jedem Fall die Fristen zur Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung einhalten können.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie zu 100 % kostenfrei. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für das Unfallgutachten zu übernehmen. Wir rechnen unsere Leistung direkt mit der Versicherung ab. Für Sie besteht also keinerlei finanzielles Risiko und Sie brauchen auch keinen Cent vorstrecken.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nichts mit den Kosten für das Unfallgutachten zu tun. Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie brauchen nicht in Vorleistung zu gehen und tragen auch keinerlei finanzielles Risiko.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter Ihres Vertrauens frei und selbst zu wählen. Sie sind keinesfalls dazu verpflichtet, den Gutachter zu akzeptieren, der Ihnen eventuell von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird.
Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung keinesfalls akzeptieren. Wenn Ihnen die gegnerische Versicherung einen Gutachter nahelegt, dann machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein unabhängiger Gutachter schätzt den Schaden neutral ein und bewertet unabhängig von den Interessen einer Versicherung.
Bei einem mitverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel anteilig nach Ihrer Haftungsquote übernommen. Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung haben, können Sie den Schaden über diese regulieren. Die Versicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten dann gemäß den vereinbarten Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages.
Wir kommen direkt zu Ihnen an die Unfallstelle oder an den Ort, an dem Ihr Fahrzeug momentan steht. Sie brauchen also keine zusätzlichen Wege mit einem beschädigten oder sogar nicht mehr fahrbereiten Auto zu fahren.
Wir kommen direkt zu Ihnen unabhängig davon, ob Sie zu Hause in der Einfahrt stehen, bei der Arbeit auf dem Parkplatz oder bereits in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Das hat mehrere Vorteile für Sie, aber vor allem müssen Sie das beschädigte Fahrzeug nicht bewegen und dadurch die Beweislage verändern. Wir machen Ihnen die Regulierung Ihres Schadens so leicht wie möglich.
Unfälle sind selten planbar. Daher sind wir zu jeder Zeit für Sie da, also auch an den Wochenenden und an Feiertagen. Rufen Sie uns unter 030 138 970 01 an, damit wir die nötigen Beweise an Ihrem Fahrzeug nach dem Unfall sichern können.
Wenn wir den Schaden begutachten, dann erfassen wir sämtliche sichtbaren Unfallschäden anhand von Fotos und einer detaillierten Beschreibung des Schadens. Zusätzlich werden unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung sowie weitere unfallbedingte Ansprüche im Gutachten berücksichtigt. Das Gutachten dient Ihnen später als wichtige Grundlage für die Regulierung des Schadens mit der Versicherung.
Durch die Beweissicherung halten wir den Schaden umfassend und nachvollziehbar fest. Dafür fertigen unsere Gutachter Fotos von den Schäden an und beschreiben diese im Detail. Die Dokumentation und die Bewertung durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter schafft eine belastbare Grundlage für die Schadenregulierung, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommt.
Auch bei kleineren Schäden kann es sinnvoll sein, ein Unfallgutachten zu erstellen. Selbst wenn es äußerlich nach einem Bagatellschaden aussieht, kann ein verdeckter Schaden dahinterstehen, der sich erst im Nachhinein bemerkbar macht. Auch eine Wertminderung ist auf den ersten Blick oft nicht gleich sichtbar. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter prüft den Schaden fachgerecht und schafft die besten Voraussetzungen für eine schnelle Schadenregulierung.
Von einem Bagatellschaden spricht man bei einem geringfügigen Fahrzeugschaden mit niedrigen Reparaturkosten. Ob tatsächlich ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich jedoch oft erst nach einer fachlichen Begutachtung beurteilen. Hinter kleinen Kratzern oder Dellen können sich verdeckte Schäden verbergen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
Das hängt vom Schaden ab. Liegt tatsächlich ein Bagatellschaden vor, dann reicht ein Kostenvoranschlag häufig aus. Besteht jedoch allein der Verdacht auf verdeckte Schäden oder eine Wertminderung, sollten Sie in jedem Fall ein unabhängiges Unfallgutachten in Auftrag geben. Wir prüfen Ihren Schaden und empfehlen Ihnen die richtige Lösung.
Nicht alle Unfallschäden sind auf den ersten Blick erkennbar. Während der Begutachtung prüfen wir Ihr Fahrzeug sorgfältig auf mögliche verdeckte Schäden und berücksichtigen diese im Gutachten, soweit sie feststellbar sind. Auf diese Weise können wir den Unfallschaden möglichst vollständig dokumentieren und bewerten.
Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt grundsätzlich infrage, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls vorübergehend nicht nutzen können. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Fahrzeug repariert wird oder eine Reparatur erforderlich ist und Sie in dieser Zeit keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, prüfen wir im Rahmen Ihres Unfallgutachtens.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie je nach Situation entweder eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Ein gleichzeitiger Anspruch auf beides besteht jedoch nicht. Welche Lösung in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist, hängt von den individuellen Umständen des Schadens ab.
Neben den Reparaturkosten können Ihnen je nach Schadenfall weitere Ansprüche zustehen. Dazu gehören beispielsweise eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs, eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen Mietwagen. Auch Anwaltskosten können in vielen Fällen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche im Rahmen des Unfallgutachtens und unterstützen Sie bei der weiteren Schadenabwicklung.
Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir die Kosten für das Unfallgutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten und sich nicht selbst um die Abrechnung kümmern.
Unsere Unfallgutachten werden von unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Sie erfüllen damit alle fachlichen Anforderungen für die Schadenregulierung. Sollte die gegnerische Versicherung dennoch Rückfragen haben oder das Gutachten sogar anzweifeln, unterstützen wir Sie bei der weiteren Klärung. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und können Ihnen bei Bedarf auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.
Als unabhängige Kfz-Gutachter vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und arbeiten nicht im Auftrag einer Versicherung. Dadurch erhalten Sie ein objektives Unfallgutachten, das den entstandenen Schaden sowie mögliche Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall neutral und fachgerecht dokumentiert.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind wir schnell für Sie da. Unsere unabhängigen Kfz-Gutachter kommen in Berlin und Umgebung direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt. Wir dokumentieren den Schaden, sichern Beweise und erstellen ein professionelles Unfallgutachten – für Geschädigte in der Regel kostenfrei.
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