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FAQ: Ihre häufigen Fragen zum Thema Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall kommen schnell Fragen zur Höhe des wirtschaftlichen Schadens und der Regulierung auf. Wer übernimmt die Kosten und welche Ansprüche können überhaupt geltend gemacht werden? Ihre ersten Fragen zum Thema Unfallgutachten beantworten wir an dieser Stelle.  

Unfallgutachten: Grundlagen & Ablauf

Es kann jederzeit passieren, dass Sie in einen Unfall geraten. Dabei kann es sich um einen kleinen Parkrempler oder einen größeren Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug handeln. In diesem Fall ist es meistens sinnvoll, sich ein Unfallgutachten einzuholen. Dieses Gutachten dokumentiert, wie hoch der Schaden tatsächlich ist und welche Kosten für eine fachgerechte Reparatur anfallen. Es dient Ihnen als wichtiger Beweis für die gegnerische Versicherung, welchen finanziellen Ausgleich Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug erhalten müssen.

Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf alle sichtbaren und vor allem auch die verdeckten Schäden, die direkt durch den Unfall entstanden sind. Wir dokumentieren den kompletten Instandsetzungsbedarf mit Fotos und stellen fest, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs vorliegt. Das Unfallgutachten ist dann abgeschlossen, wenn der gesamte Schaden so detailliert belegt ist, dass die Versicherung alle notwendigen Reparaturkosten übernehmen muss.

Kosten & Beauftragung des Gutachters

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie zu 100 % kostenfrei. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für das Unfallgutachten zu übernehmen. Wir rechnen unsere Leistung direkt mit der Versicherung ab. Für Sie besteht also keinerlei finanzielles Risiko und Sie brauchen auch keinen Cent vorstrecken.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter Ihres Vertrauens frei und selbst zu wählen. Sie sind keinesfalls dazu verpflichtet, den Gutachter zu akzeptieren, der Ihnen eventuell von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird.

Direkt nach dem Unfall & Vor-Ort-Service

Bewahren Sie zunächst Ruhe und sichern Sie die Unfallstelle mit Ihrer Warnblinkanlage und Ihrem Warndreieck ab. Die Versorgung verletzter Personen hat immer Vorrang. Leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie die Notrufnummer 112. Im Anschluss dokumentieren Sie den Unfallort durch Fotos und tauschen Daten mit dem Unfallgegner aus. Rufen Sie die EOS Servicenummer unter 030 1348 970 01 an, um ein Unfallgutachten zu beauftragen.

Wir kommen direkt zu Ihnen unabhängig davon, ob Sie zu Hause in der Einfahrt stehen, bei der Arbeit auf dem Parkplatz oder bereits in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Das hat mehrere Vorteile für Sie, aber vor allem müssen Sie das beschädigte Fahrzeug nicht bewegen und dadurch die Beweislage verändern. Wir machen Ihnen die Regulierung Ihres Schadens so leicht wie möglich.

Schadenaufnahme, Beweissicherung & Bagatellschäden

Wenn wir den Schaden begutachten, dann erfassen wir sämtliche sichtbaren Unfallschäden anhand von Fotos und einer detaillierten Beschreibung des Schadens. Zusätzlich werden unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung sowie weitere unfallbedingte Ansprüche im Gutachten berücksichtigt. Das Gutachten dient Ihnen später als wichtige Grundlage für die Regulierung des Schadens mit der Versicherung.

Von einem Bagatellschaden spricht man bei einem geringfügigen Fahrzeugschaden mit niedrigen Reparaturkosten. Ob tatsächlich ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich jedoch oft erst nach einer fachlichen Begutachtung beurteilen. Hinter kleinen Kratzern oder Dellen können sich verdeckte Schäden verbergen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Wertminderung, Nutzungsausfall & weitere Ansprüche

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen, kann es nach einem Unfall an Marktwert verlieren. Viele Kaufinteressenten zahlen für ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfallschaden weniger als für ein unfallfreies Fahrzeug. Diese sogenannte merkantile Wertminderung berechnen wir im Rahmen des Unfallgutachtens und berücksichtigen sie bei der Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt grundsätzlich infrage, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls vorübergehend nicht nutzen können. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Fahrzeug repariert wird oder eine Reparatur erforderlich ist und Sie in dieser Zeit keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, prüfen wir im Rahmen Ihres Unfallgutachtens.

Versicherung, Anwalt & Schadenabwicklung

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und beantworten gerne auch eventuelle Rückfragen.

Unsere Unfallgutachten werden von unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Sie erfüllen damit alle fachlichen Anforderungen für die Schadenregulierung. Sollte die gegnerische Versicherung dennoch Rückfragen haben oder das Gutachten sogar anzweifeln, unterstützen wir Sie bei der weiteren Klärung. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und können Ihnen bei Bedarf auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.

Unfallgutachten in Berlin benötigt? Jetzt Kfz-Gutachter kontaktieren

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind wir schnell für Sie da. Unsere unabhängigen Kfz-Gutachter kommen in Berlin und Umgebung direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt. Wir dokumentieren den Schaden, sichern Beweise und erstellen ein professionelles Unfallgutachten – für Geschädigte in der Regel kostenfrei.

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